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Privilegien von 1111 Am 14. August 1111 bestattete Heinrich V. seinen Vater an der Seite seiner Vorfahren. Aus diesem Anlaß erteilte er der Einwohner- schaft im Beisein zahlreicher weltlicher und geistlicher Würdenträger zwei bedeutende Privilegien. Im ersten befreite er die Einwohner, "die jetzt in der Stadt wohnen oder von nun an wohnen wollen, woher immer sie kommen und wessen Standes sie seien, sie und ihre Erben von dem schändlichen und fluchwürdigen Gesetze, näm- lich jenem Teile, welcher gewöhnlich Buteil ge- nannt wird". Diesen "Buteil" (von Budel d.i. von "beid" und "teil", beide Teile, nämlich des Grundherren und des Erben), eine drückende Erbschafts- steuer, mußten die Hörigen an ihren Grund- herren entrichten. Nicht selten betrug er sogar die Hälfte des Nachlasses. Die Folge waren bittere Armut und Not. Die Geburtsstunde des Speyerer Stadtrats Diese beiden Privilegien standen am Anfang der späteren Reichsfreiheit der Stadt. Ihre soziale Bedeutung - vor allem des ersten Privilegs - ist für die damalige Zeit einmalig. Trotz dieser Privilegien blieb der Bischof nach wie vor Herr der Stadt. Aber schon 1198 gab Herzog Philipp von Schwaben - noch im gleichen Jahr wurde er deutscher König - als Sachwalter seines Neffen, des späteren Kaisers Friedrich II., den Bürgern von Speyer das Recht, einen Rat von 12 Männern aus ihren eigenen Reihen zu wählen. Dieser allein musste der Bürgerschaft Rede und Antwort stehen und "das Regiment der Stadt, ver- mittelst geschworenen Eyds, nach ihrem besten Verstand führen und verwalten". Dieses Vorrecht genossen bis dahin nur wenige deutsche Städte. Die Bürgermeister und Oberbürgermeister der Stadt Speyer |
Speyer
und sein städtebauliches Erscheinungsbild Ursprung und Geschichte der Stadt Speyer stehen in engem Zusam- menhang mit ihrer geographischen Lage am Rhein und an der ihn begleitenden, schon in der Antike bedeutenden Handelsstraße zwi- schen Basel und Mainz. Die Kernstadt liegt auf einer ausgedehnten Niederterrasse, die sich nach Osten bis weit in die Flußaue vor- schiebt, gegen die sie mit einer Böschung abfällt. Im Westen stößt die Niederterrasse an den Hang der Hauptterrasse, die allmählich gegen die Haardt hin ansteigt. Die Kulturgeschichte des Stadtgebietes reicht bis in die Zeit der keltischen Mediomatriker zurück, die in der 2. Hälfte des vorchrist- lichen Jahrtausends hier ein oppidum anlegen. (Es wird unter dem Namen Noviomagus - Neustadt - von dem griechischen Geographen Ptolemäus um 140 n. Chr. erwähnt.) Unter den Römern, die noch vor Christi Geburt hierher kommen - das genaue Jahr steht nicht fest - und die germanischen Nemeter hier ansiedeln, entstehen im Bereich der vormaligen Keltensiedlung um und nach Christi Geburt nachein- ander zwei Militärlager und ein größeres Kastell. Daneben gibt es schon eine ausgedehnte Zivilsiedlung; sie erlebt als Civitas Nemetum im 2. Jh. n. Chr. eine Blütezeit, ehe sie im Jahre 275 zusammen mit dem ganzen Umland durch Alemanneneinfälle zerstört wird. |
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